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AÜG-Reform zum 01.04.2017 – konkrete Lösungen

Bericht von Gerd Bauer (Jurist – Fachpublizist)

Klartext zur betrieblichen Umsetzung der AÜG-Reform ab 01.04.2017: Statt offener Rechtsfragen und Abwarten nun konkrete Lösungen

Obwohl die bereits in 3 Wochen in Kraft tretenden Änderungen und Neuerungen in der Zeitarbeit in Wesentlichen schon seit Juli 2016 bekannt sind und bereits im Oktober und November 2016 im Bundestag und Bundesrat abschließend beschlossenen wurden, stehen die Zeitarbeitsunternehmen mit der konkreten betrieblichen Umsetzung noch überwiegend mit vielen Fragen ratlos da.

Grund der Misere ist folgendes: Die führenden Anbieter von Branchensoftware für die Zeitarbeitsunternehmen verweisen auf ungeklärte Detailfragen zum neuen AÜG, die es mit den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit abzustimmen gäbe. Doch genau diese Verbände warten auf eine Klärung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), von der sie sich bis Ende März 2017 Antworten, u.a. durch eine Aktualisierung der Geschäftsanweisung (GA) zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), erhoffen.

Auch Seminare und Infoveranstaltungen von Beratern, Anwälten und Industrie und Handelskammern helfen den Unternehmen nicht mit Lösungen weiter, sondern tragen mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen noch mehr zur Verunsicherung der betroffenen Ver- und Entleihunternehmen bei.

Doch nun offerieren langjährige und erfahrene Branchenexperten den Unternehmen Antworten auf die offenen Fragen sowie konkrete in der Praxis der Unternehmen umsetzbare Lösungen.

Für die Informationsveranstaltung am kommenden Donnerstag, 16.03.2017 in Nürnberg, kündigt Fachjurist und Branchenexperte, Gerd Bauer, nun Lösungen zu allen aktuell aufgeworfenen und diskutierten Fragen zum neuen AÜG und deren genaue betriebliche Umsetzung mit Beispielen sowie Arbeitshilfen an. (Zu Info und Anmeldung für die Infoveranstaltung: https://su-software.de/wp-content/uploads/2017/03/Anmeldung_AUEG_InfoVeranstaltung_GB_160317_ausfuellen.pdf )

Bezüglich der vielseitig verbreiteten rechtlichen Probleme und vermeintlich offenen Rechtsfragen zeigt er wenig Verständnis, da der Gesetzgeber im neuen ab 01.04.2017 geltenden AÜG bzw. der Gesetzesbegründung auf nahezu alle Punkte klare Lösungen enthalte, die entweder konkret festgeschrieben oder durch korrekte Gesetzesauslegung zu ermitteln seien. Auch für die Frage des Umfangs der Entgeltgleichstellung („Equal-Pay“) in der betrieblichen Umsetzung bietet der Gesetzgeber – entgegen anders lautender Äußerungen – Lösungen an.

Die korrekte betriebliche Umstellung auf die AÜG-Reform ab 01.04.2017, u.a. auch zur Vermeidung der neuen hohen Bußgelder bereits für einfache formelle Fehler, biete, so Bauer, eine echte Chance für die Personaldienstleister, ihr Unternehmen künftig noch professioneller und mit weniger Aufwand zu organisieren, z.B. durch Einführung der elektronisch signierten Schriftform (§ 126a BGB) für Arbeitnehmerüberlassungsverträge, wie dies auch von einigen Zeitarbeitsfirmen bereits praktiziert wird.

Zudem empört sich Bauer auch darüber, dass die Unternehmen ohne Hilfe und Unterstützung von Ihren Softwareanbietern sowie den Verbänden allein „im Regen stehen gelassen werden“; auch die Geschäftsanweisung der BA, soweit sie überhaupt zeitnah aktualisiert wird und alle Rechtsfragen beantwortet, ist keine sichere Lösung, da sie als so genannte rein verwaltungsinterne Handlungsanweisung an die Mitarbeiter der Erlaubnisbehörde gerichtet ist und keine verbindliche Rechtswirkung nach außen entfalte, wie auch die Vergangenheit (z.B. zu CGZP-Tarifunfähigkeit) zeigte, d.h. keine Rechtssicherheit biete. Ein Berufen auf Inhalte der GA vor Gericht oder gegenüber dem Zoll ist wirkungslos.

Bauer war es auch, der vor über 13 Jahren den bundesweit ersten und vollständig kommentierten Musterarbeitsvertrag für Zeitarbeitnehmer mit Anwendung der damals neu eingeführten Branchentarifverträge verfasste, welcher von über 1.500 Unternehmen jahrelang rechtssicher angewandt wurde.

Auch Eduard Skiba, bereits seit über  20 Jahren Branchenexperte und Anbieter einer Branchensoftware für die Zeitarbeit (S&U Software) hat für die Neuerungen des AÜG ab 01.04.2017 nicht nur seine Software umfassend angepasst, sondern bietet darüber hinaus wichtige neue Lösungen, gerade für die Überwachung und Kontrolle der neuen Überlassungshöchstdauer sowie der zwingenden Equal-Pay-Anwendung nach 9 bzw. 15 Monaten Kundeneinsatz, u.a. mit dem PERSONALMONITOR (siehe: https://su-software.de/neue-software-personalmonitor/). Dieses neue Software-Tool ermöglicht es den Entleihunternehmen über eine Software-Schnittstelle oder manuell die Fristen von überlassenem Personal mit zu überwachen. Eine von Entleihunternehmen in Anbetracht der auch diesen künftig drohenden hohen Bußgeldern sehr nachgefragte Lösung.

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(Zusätzlicher) Kommentar von Der-Personaldienstleister:

Alle Fragen zur Umsetzung der AÜG-Reform 2017 in der betrieblichen Praxis werden auf der Infoveranstaltung am Do. 16.03.2017 in Nürnberg (ab 10:30 Uhr) beantwortet.

Es werden insbesondere auch

– schriftlich erläuterte Antworten auf verschiedene Rechtsauffassungen,

– rechtssichere und praktikable Lösungen,

– konkret nutzbare Arbeitshilfen sowie

– Hinweise für Anpassung von Dokumenten und Software und

in dieser Veranstaltungen geboten.

Weitere Informationen nebst Anmeldeformular können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:

https://su-software.de/wp-content/uploads/2017/03/Anmeldung_AUEG_InfoVeranstaltung_GB_160317_ausfuellen.pdf
oder unter veranstaltung@der-personaldienstleister.de angefordert werden.

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